Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege
Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte
in der Alten- und ambulanten Krankenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne
bis 1.4.2022 in vier Schritten:
Pflegehilfskräfte
(mind. 1-jährige Ausbildung)
Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte
in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit
einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage (für 2021
und 2022 jeweils sechs zusätzliche Tage)
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